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KUNZ COMPLIANCE berät Klienten rechtlich in folgenden Spezialgebieten:


Electronic Finance („E-Finance“)

KUNZ COMPLIANCE berät Banken, Effektenhändler und andere Finanzintermediäre in aufsichtsrechtlichen Fragen zu E-Finance (Compliance in E-Finance = „E-Compliance“), z.B.

  • beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen über elektronische Kanäle (Internet, Mobiltelefonie usw.);
  • bei der Entwicklung von Zahlungssystemen und neuen elektronischen Zahlungsmitteln (elektronisches Geld, „E-Money“, z.B. für Micropayments auf dem Internet) oder anderen elektronischen Zahlungsformen (z.B. Zahlungen mit Mobiltelefonen).
     

Compliance im Finanzsektor

KUNZ COMPLIANCE berät aktuelle und potentielle Finanzintermediäre in Regulierungsfragen, hauptsächlich in folgenden Bereichen:

  • bei der Prüfung der Unterstellungspflicht unter das Banken-, das Börsen und Effektenhändler-, das Kollektivanlage- oder das Geldwäschereigesetz;
  • bei der Gesuchseinreichung für eine Bewilligung der FINMA oder für einen SRO-Anschluss;
  • beim Aufbau der notwendigen Compliance-Strukturen und bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation (Reglemente, Weisungen, Formulare, Berichte usw.);
  • bei der Anpassung von Organisation und Reglementen;
  • bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäften (siehe separate Rubrik Cross-border Compliance);
  • bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz;
  • bei der Überprüfung einzelner Geschäftsbeziehungen;
  • im Rahmen von Verwaltungsverfahren;
  • bei Geldwäschereiverdacht.


Cross-border Compliance 

Weitere Angaben siehe Cross-border.


Finanz- und Wirtschaftsdelikte

KUNZ COMPLIANCE berät Private, Unternehmen oder Behörden bei Verdacht auf Finanz- oder Wirtschaftsdelikte, z.B.

  • im Rahmen von Voruntersuchungen oder Strafprozessen (ohne Prozessvertretung);
  • im Rahmen von Aufsichts- oder Verwaltungsstrafverfahren;
  • bei Finanzmarkt- oder Wirtschaftsdelikten im Internet oder anderen elektronischen Medien („E-Fraud“).


Sachverhaltsermittlungen („Compliance-Revisionen“)


KUNZ COMPLIANCE übernimmt in ihren Spezialgebieten auch Mandate für Abklärungen oder Untersuchungen von Sachverhalten, z.B.

  • zur Durchführung von besonderen Abklärungen gemäss Art. 6 GwG bei Finanzintermediären;
  • im Sinne von ausserordentlichen Revisionen bei Unternehmen zur Abklärungen von konkreten Vorwürfen oder Verdachtsmomenten betreffend Nichteinhaltung von anwendbaren Bestimmungen;
  • im Sinne von Vorabklärungen in Unternehmen zwecks Erkennung, Aufdeckung und Abklärung von Finanzmarkt- oder Wirtschaftsdelikten.


Weitere Dienstleistungen


In ihren Spezialgebieten erbringt KUNZ COMPLIANCE zudem folgende Dienstleistungen:

  • Erstellung von Vernehmlassungen und Gutachten;
  • Teilnahme oder Vertretung in Arbeitsgruppen;
  • Massgeschneiderte Aus- und Weiterbildung für Finanzintermediäre, Organisationen und Behörden (siehe Events);
  • Referate und Kurse an Universitäten, Fachhochschulen oder anderen Fachveranstaltungen;
  • Fachliche Anlaufstelle für Medien.