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 Übersicht

KUNZ COMPLIANCE berät Klienten rechtlich in folgenden Spezialgebieten:
Electronic Finance („E-Finance“)
KUNZ COMPLIANCE berät Banken, Effektenhändler und andere Finanzintermediäre in aufsichtsrechtlichen Fragen zu E-Finance (Compliance in E-Finance = „E-Compliance“), z.B.
- beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen über elektronische Kanäle (Internet, Mobiltelefonie usw.);
- bei der Entwicklung von Zahlungssystemen und neuen elektronischen Zahlungsmitteln (elektronisches Geld, „E-Money“, z.B. für Micropayments auf dem Internet) oder anderen elektronischen Zahlungsformen (z.B. Zahlungen mit Mobiltelefonen).
Compliance im Finanzsektor
KUNZ COMPLIANCE berät aktuelle und potentielle Finanzintermediäre in Regulierungsfragen, hauptsächlich in folgenden Bereichen:
- bei der Prüfung der Unterstellungspflicht unter das Banken-, das Börsen und Effektenhändler-, das Kollektivanlage- oder das Geldwäschereigesetz;
- bei der Gesuchseinreichung für eine Bewilligung der FINMA oder für einen SRO-Anschluss;
- beim Aufbau der notwendigen Compliance-Strukturen und bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation (Reglemente, Weisungen, Formulare, Berichte usw.);
- bei der Anpassung von Organisation und Reglementen;
- bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäften (siehe separate Rubrik Cross-border Compliance);
- bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz;
- bei der Überprüfung einzelner Geschäftsbeziehungen;
- im Rahmen von Verwaltungsverfahren;
- bei Geldwäschereiverdacht.
Cross-border Compliance
Weitere Angaben siehe Cross-border.
Finanz- und Wirtschaftsdelikte
KUNZ COMPLIANCE berät Private, Unternehmen oder Behörden bei Verdacht auf Finanz- oder Wirtschaftsdelikte, z.B.
- im Rahmen von Voruntersuchungen oder Strafprozessen (ohne Prozessvertretung);
- im Rahmen von Aufsichts- oder Verwaltungsstrafverfahren;
- bei Finanzmarkt- oder Wirtschaftsdelikten im Internet oder anderen elektronischen Medien („E-Fraud“).
Sachverhaltsermittlungen („Compliance-Revisionen“)
KUNZ COMPLIANCE übernimmt in ihren Spezialgebieten auch Mandate für Abklärungen oder Untersuchungen von Sachverhalten, z.B.
- zur Durchführung von besonderen Abklärungen gemäss Art. 6 GwG bei Finanzintermediären;
- im Sinne von ausserordentlichen Revisionen bei Unternehmen zur Abklärungen von konkreten Vorwürfen oder Verdachtsmomenten betreffend Nichteinhaltung von anwendbaren Bestimmungen;
- im Sinne von Vorabklärungen in Unternehmen zwecks Erkennung, Aufdeckung und Abklärung von Finanzmarkt- oder Wirtschaftsdelikten.
Weitere Dienstleistungen
In ihren Spezialgebieten erbringt KUNZ COMPLIANCE zudem folgende Dienstleistungen:
- Erstellung von Vernehmlassungen und Gutachten;
- Teilnahme oder Vertretung in Arbeitsgruppen;
- Massgeschneiderte Aus- und Weiterbildung für Finanzintermediäre, Organisationen und Behörden (siehe Events);
- Referate und Kurse an Universitäten, Fachhochschulen oder anderen Fachveranstaltungen;
- Fachliche Anlaufstelle für Medien.
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