Aktuell
Michael Kunz erwirkt vor Bundesgericht eine teilweise Aufhebung eines Urteils der Vorinstanz. Die Verfahrenskosten der Bundesverwaltungsgerichts werden von CHF 25'000.-- auf CHF 5'000.-- reduziert (Info siehe Prozessvertretung).
Michael Kunz erwirkt vor Bundesgericht eine teilweise Aufhebung eines Urteils der Vorinstanz. Die Verfahrenskosten der Bundesverwaltungsgerichts werden von CHF 25'000.-- auf CHF 5'000.-- reduziert (Info siehe Prozessvertretung).