Aktuell

Die FINMA hat am 8. April 2025 ihre Jahrespressekonferenz abgehalten und dazu verschiedenen Statistiken zu Enforcementverfahren publiziert (Enforcement-Statistiken 2024). Zwei Statisiken sind auffällig: Angesichts der aktuellen Diskussionen über die Einführung von Bussen als zusätzliche Sanktionsmöglichkeit erstaunt einerseits, dass die FINMA in den letzten fünf Jahren total bloss fünf Berufsverbote ausgesprochen hat (Sanktionen 2024).
Andererseits war seit fast fünf Jahren (!) keine Beschwerde gegen eine FINMA-Verfügung (bzw. das bestätigende Urteil des Bundesverwaltungsgericht) an das Bundesgericht erfolgreich (Gerichtsentscheide; siehe zur fehlenden Gewaltenteilung im Finanzmarktaufsichtsrecht auch Michael Kunz im Interview von Prof. Marcel Niggli, Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4). Zwar weist die Statistik für das Jahr 2023 eine teilweise erfolgreiche Beschwerde beim Bundesgericht aus. Betroffen war davon aber nicht das Dispositiv einer FINMA-Verfügung, sondern die Höhe der Verfahrenskosten des Bundesverwaltungsgerichts bzw. deren Herabsetzung auf Beschwerde von Michael Kunz hin (siehe dazu die Erläuterungen zum Urteil 2C_747/2021 vom 30. März 2023 unter Referenzen).